schöler anwaltskanzlei
Allgemeine Mandatsbedingungen
Hinweise zur Honorarberechnung
schöler anwaltskanzlei berechnet für jedes erste Beratungsgespräch pauschal einen Betrag von 190,- EUR (Verbraucher) bzw. 250,- EUR (Unternehmer) zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn es im Anschluss nicht zu einer Übernahme eines Mandates kommt. Im Falle einer sich an die Erstberatung unmittelbar anschließenden, darüber hinausgehenden Vertretung wird die Erstberatungsgebühr auf die für die Vertretung anfallenden Gebühren angerechnet. Die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit werden nach dem Gegenstandswert berechnet (§ 2 RVG), sofern nicht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz etwas anderes bestimmt oder eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Vergütungsvereinbarung
Ist die Wahrnehmung von Gerichtsterminen (auch Ortsterminen in gerichtlichen Verfahren) erforderlich, ist der jeweils erste Termin mit den gesetzlichen Gebühren abgegolten. Für jeden außergerichtlichen Termin bzw. weiteren Gerichtstermin kann schöler anwaltskanzlei daneben den Zeitaufwand einschließlich An- und Abfahrt mit € 165,- zzgl. MwSt. je Stunde in Rechnung stellen. Für die Anfertigung von Scans, Kopien und Ausdrucken im Rahmen eines Mandates berechnet schöler anwaltskanzlei neben den gesetzlichen Gebühren der Ziffern 7000 ff. VV RVG eine zusätzliche Pauschale von € 20,- zzgl. Mehrwertsteuer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die etwaige Kostenerstattungspflicht einer gegnerischen Partei, eines Verfahrensbeteiligten, einer Rechtsschutzversicherung oder der Staatskasse demgegenüber nur auf die gesetzlichen Gebühren beschränkt.
Abweichende Vergütungsvereinbarungen sind im Einzelfall möglich und bedürfen der Schriftform.
Haftungsbeschränkung
schöler anwaltskanzlei verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von EUR 1.000.000,00 je Versicherungsfall und einer Höchstleistung von EUR 2.000.000,00 je Versicherungsjahr. Für das Mandat wird vereinbart, dass eine über die Versicherungsleistung hinausgehende Haftung von schöler anwaltskanzlei ausgeschlossen ist, soweit nicht eine grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Pflichtverletzung oder im Falle einer Schädigung von Leben, Körper oder Gesundheit eine fahrlässige Pflichtverletzung des Kanzleiinhabers bzw. grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
schöler anwaltskanzlei führt die Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten gefälligkeitshalber und ohne Berechnung eines zusätzlichen Honorares. Entgelt kann aber beansprucht werden, sofern dies vorher beispielsweise im Falle eines notwendigen Deckungsprozesses angekündigt wird. Im Rahmen der unentgeltlichen Tätigkeit prüft schöler anwaltskanzlei im Einverständnis mit dem Mandanten nicht die Reichweite des Versicherungsvertrages, die Höhe der Versicherungssumme etc.. Betreffend das Rechtsverhältnis des Mandanten mit seiner Rechtsschutzversicherung wird daher jegliche Haftung von schöler anwaltskanzlei ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die HINWEISE ZUR HONORARBERECHNUNG, die VERGÜTUNGSVEREINBARUNG sowie die HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG gelten für alle laufenden und künftigen Geschäftsbesorgungsverträge mit dem Mandanten, soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Ich/Wir habe/n die HINWEISE ZUR HONORARBERECHNUNG, die VERGÜTUNGSVEREINBARUNG sowie die HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG zur Kenntnis genommen und erkläre/n mich/uns mit ihrer Geltung einverstanden.
Sie werden mit Aufnahme des Mandates gebeten, die Einbeziehung dieser Bedingungen durch Ihre Unterschrift zu bestätigen.