schöler anwaltskanzlei
Baurecht und Bauträgerrecht in Ihrer Anwaltskanzlei in Köln
Unterstützung im Baurecht durch Ihren Rechtsanwalt
Ob Vertragsgestaltung, Informationen zur Kooperationspflicht oder die Beratung rund um Kündigung oder Abnahme: In meiner Anwaltskanzlei in Köln stehe ich Ihnen in allen Belangen des Baurechts und Bauträgerrechts als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.
Vertragsgestaltung
Weit mehr als das Kleingedruckte ist entscheidend, welches Leistungssoll die Parteien klar und einvernehmlich definieren. Das ist der Punkt, an dem sich die Auseinandersetzung um den Werklohn oder die Mängelfreiheit der Leistung zumeist entscheidet. Umso wichtiger ist hier die Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt.
Sicherheiten
Auftraggeber und Auftragnehmer können ihre Investitionen absichern. Vertragserfüllungsbürgschaften sind für beide Parteien des Vertrages gleichermaßen geeignet, einem Ausfallrisiko vorzubeugen. Bekannt ist die sogenannte Gewährleistungsbürgschaft, die in Höhe von üblicherweise 5% der Bruttoauftragssumme Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers eine begrenzte Zeit nach Abschluss des Bauvorhabens sicherstellen soll. Weniger bekannt, jedoch aus Sicht des Unternehmers mit erheblichen Vorteilen verbunden, ist die sogenannte Bauhandwerkersicherung. Sie schafft dem Auftragnehmer eine der Vertragserfüllungsbürgschaft ähnliche Sicherheit für den gesamten Werklohn auch bezüglich noch nicht ausgeführter Leistungen. Kommt es im Rahmen der Vertragsabwicklung zu Auseinandersetzungen, können diese häufig durch die Bauhandwerkersicherung geregelt werden.
Kooperationspflichten
Der Bundesgerichtshof erlegt den Parteien des Bauvertrages die Pflicht auf, miteinander zu kooperieren. Bauvorhaben verlangen hohe Investitionen mit der Folge erhöhter wirtschaftlicher Risiken für beide Parteien. Da ist es nicht die richtige Strategie, auf einem Standpunkt zu verharren. Vielmehr wird erwartet, dass gemeinsam und konstruktiv an der Lösung des Konfliktes gearbeitet wird.
Kündigung
Wenn das Vertrauen in die Leistung des Vertragspartners nachhaltig erschüttert ist, sollte nach Ersatz gesucht werden. Aber Vorsicht: Eine unberechtigte Kündigung kann teuer werden. Wenden Sie sich daher an Ihren Rechtsanwalt in Köln.
Abnahme
Diesem Moment am Ende einer Zusammenarbeit kommt noch einmal große Bedeutung zu. Die Abnahme bestätigt das Werk als im Wesentlichen vertragsgerecht und zieht eine Vielzahl von Rechtsfolgen nach sich. Der Werklohn wird fällig, der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages wandelt sich in einen solchen auf Gewährleistung, die Gefahr für das Werk trägt ab sofort der Besteller. Die Abnahme ist Rechtsgestaltung und auch hier mag Rat des Rechtsanwalts hilfreich sein.
Gewährleistung
Der Unternehmer muss bei Arbeiten an Gebäuden 5 Jahre Gewähr leisten, dass sein Werk bei Abnahme nicht mit Mängeln behaftet ist. Diese Frist kann durch die Einbeziehung der Vertragsregeln der VOB/B auf 4 Jahre verkürzt werden. Das Gesetz bietet eine Vielzahl von Instrumentarien, den unwilligen Unternehmer zur Erfüllung seiner Vertragspflichten zu drängen. Umgekehrt ist es nicht selten so, dass Auftraggeber den Werklohn zurückbehalten oder mindern und sich dabei auf vorgebliche Mängel berufen – damit soll lediglich im Nachhinein der Preis gedrückt werden. Auch hier bietet das Gesetz den Unternehmern Möglichkeiten; so kann er eine Nachbesserung unter anderem davon abhängig machen, dass der Auftraggeber für den restlichen noch ausstehenden Werklohn eine Sicherheit leistet. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten. Denn nur die Einhaltung aller formalen Voraussetzungen garantiert Ihnen den Erfolg.
Ihre Fragen an meine Kanzlei in Köln
Kontaktieren Sie bei Fragen rund um das Baurecht und Bauträgerrecht meine Kanzlei in Köln. Ich freue mich, Sie als Rechtsanwalt kompetent zu beraten.