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Architektenrecht

schöler anwaltskanzlei

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Rechtsanwalt für Architektenrecht in Köln

Seit 2006 führe ich den Titel eines Fachanwaltes für Bau- und Architektenrecht, der nur aufgrund eines aufwendigen Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse verliehen wird. Ich berate Sie gerne in allen Fragen des privaten Bau- und Architektenrechtes, damit es auf Ihrer Baustelle weitergeht.

Bestens beraten beim Rechtsanwalt für Architektenrecht

Auch der Architekt erbringt eine Werkleistung. Deren Umfang ist allerdings nur selten der Disposition der Vertragsparteien unterworfen. In der Praxis wird dem Architektenvertrag stets die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugrundegelegt. Obwohl sie vor allem das Preisrecht regelt, enthält die HOAI sehr detaillierte Leistungsbeschreibungen, an denen der Architekt sich orientiert. Bei der Planung eines Bauvorhabens lohnt es sich für beide Seiten, die Vertragsgestaltung anwaltlich zu begleiten. Als Fach- und Rechtsanwalt für Architektenrecht stehe ich Ihnen genau dann gerne zur Verfügung!

Nicht selten bestehen erhebliche Differenzen zwischen der ursprünglichen Kostenschätzung des Architekten und dem, was der Bauherr letztlich ausgeben muss. Unter Umständen kann in diesem Fall der Architekt für eine Baukostenüberschreitung haften. Letztlich können auch am Ende eines konfliktfreien Vertragsverhältnisses Spannungen auftreten, wenn die Schlussrechnung des Architekten für den Bauherrn nicht nachvollziehbar ist. Oft schöpft aber auch der Architekt seine Möglichkeiten zur Optimierung des Honorars nicht aus. Die Prüfung lohnt sich fast immer, denn die Honorarrechnung des Architekten entspricht selten vollständig den Vorgaben der HOAI.

Ihre Anwaltskanzlei in Köln ist gerne für Sie da

Sie merken: Ein Termin in meiner Kanzlei in Köln kann in allen Belangen rund um das Architektenrecht zu Ihrem Vorteil werden. Zögern Sie also nicht, einen Termin zu vereinbaren.