Das ist neu im Jahr 2026!

Der Gesetzgeber hat die Schwellenwerte für die Gerichtszuständigkeit und auch Rechtsmittel angehoben. Seit dem 1.01.2026 werden – mit Ausnahme bestimmter Spezialzuständigkeiten – alle Rechtsstreitigkeiten bis 10.000 € den Amtsgerichten zugewiesen (bis 31.12.2025 waren es 5.000 €). Es bleibt abzuwarten, ob die personelle Ausstattung der Gerichte entsprechend angepasst wird. Für die Berufung gegen erstinstanzliche Urteile musste […]