Widerrufsrecht für Verbraucher im Werkvertrag!
Es wird insbesondere von aggressiv werbenden Handwerksfirmen, aber auch Architekten gerne übersehen, gilt jedoch grundsätzlich für sämtliche Werkverträge: Unterbreitet der Unternehmer oder der Architekt einem Verbraucher zur Annahme vor Ort z.B. Angebote zur Planung, Neuherstellung einzelner Gewerke oder zur Sanierung bzw. Reparatur oder kommt ein derartiger Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande, muss der Verbraucher zugleich […]