IHR FACHANWALT IN KÖLN FÜR
Bau- und Architektenrecht
Ich bin für Sie da, damit es auf Ihrer Baustelle läuft!
Das ist neu im Jahr 2026!
Der Gesetzgeber hat die Schwellenwerte für die Gerichtszuständigkeit und auch Rechtsmittel angehoben.
Seit dem 1.01.2026 werden – mit Ausnahme bestimmter Spezialzuständigkeiten – alle Rechtsstreitigkeiten bis 10.000 € den Amtsgerichten zugewiesen (bis 31.12.2025 waren es 5.000 €). Es bleibt abzuwarten, ob die personelle Ausstattung der Gerichte entsprechend angepasst wird.
Für die Berufung gegen erstinstanzliche Urteile musste bislang eine Beschwer von 600 € erreicht werden; seit 1.01.2026 beträgt sie 1000 €, so dass sich also die Anzahl von Berufungsverfahren reduzieren wird. Hier hätte der Gesetzgeber unserer Meinung nach durchaus etwas mutiger sein und die Schwelle auf 2.000 € anheben können.
Eine Revision zum BGH gegen zweitinstanzliche Urteile ist nur möglich, wenn das Berufungsgericht sie zulässt. Die sog. Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH durfte bislang nur erheben, dessen Beschwer durch das angefochtene Urteil mindestens 20.000 € betrug. Diese Schwelle wurde zum 1.01.2026 auf 25.000 € angehoben.
Generell werden die Anpassungen von uns begrüßt, soweit sie der Justiz zur dringend benötigten Entlastung verhelfen.
