Skip to content
Wohneigentumsrecht

schöler anwaltskanzlei

 0221 - 995955-0 

Wohnungseigentumsrecht

Beratung durch Ihren Anwalt in Köln

Warum es sich manchmal lohnt, sich an einen Anwalt für das Wohnungseigentumsrecht zu wenden? Wenn eine Mehrheit von Menschen gemeinsame Rechte verwaltet, kommt es zwangsläufig auch einmal zu Differenzen. Das beginnt häufig schon mit der Frage, was dem Miteigentümer allein gehört und was Bestandteil des Gemeinschaftseigentums ist – nur Ersteres (das sogenannte Sondereigentum) berechtigt den Inhaber aber zur beliebigen Verfügung unter Ausschluss aller anderen. Aber auch der Gebrauch des Sondereigentums ist wiederum durch das Gemeinschaftsverhältnis begrenzt. Ähnlich wie in einem Mietverhältnis gilt es, Rücksicht auf Mitbewohner zu nehmen.

Meinungsverschiedenheiten können im Übrigen teuer werden. Es ist Aufgabe der Gemeinschaft, die Wohnungseigentumsanlage zu verwalten und wenn die Mehrheit der Auffassung ist, die Gebäudefassade solle erneuert werden, müssen Sie sich unterordnen und die aus einer Sanierung entstehenden Kosten entsprechend Ihres Miteigentumsanteiles zahlen. Es liegt also in Ihrem Interesse, an der Meinungsbildung der Wohnungseigentümergemeinschaft mitzuwirken und Mehrheiten für Ihre Position zu suchen.

Beschlussanfechtung

Sollten Sie einmal nicht mit dem in einer Versammlung gefassten Beschluss leben können, sei es, weil Sie die Argumente der Mehrheit als objektiv falsch einschätzen, sei es, weil Sie sich in Ihrem Sondereigentum unzulässig eingeschränkt sehen, so müssen Sie Folgendes beachten:

In den seltensten Fällen sind Mehrheitsbeschlüsse per se nichtig. In der Regel sind sie lediglich anfechtbar und Sie müssen innerhalb von einem Monat nach Beschlussfassung das zuständige Amtsgericht anrufen, da anderenfalls auch rechtswidrige Beschlüsse irreversibel wirksam werden! Das gilt insbesondere auch für die Jahresabrechnung einschließlich Ihrer Einzelabrechnung, wenn sie Gegenstand der Beschlussfassung wird. Sollten Sie also hier Einwände erheben wollen, ist die Klagefrist zwingend zu beachten. Ihr Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Köln berät Sie!

Baumängel im Wohnungseigentum

Das Wohnungseigentumsrecht weist enge Bezüge zum Baurecht auf. Denn häufig stellt sich die Frage, wie Mängel einer Neubauwohnung im Dreiecksverhältnis zwischen Bauträger, Käufer und Eigentümergemeinschaft behandelt werden müssen.

Hier kommt es häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten, weil Mängel sowohl das Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum betreffen. Daraus folgen unterschiedliche Zuständigkeiten, differierende Gewährleistungsfristen und ebenso häufig unterschiedliche Zielsetzungen. Es lohnt sich daher immer, zunächst den Versuch zu unternehmen, eine konzertierte und aufeinander abgestimmte Vorgehensweise der gesamten Gemeinschaft herbeizuführen. Es verteilt das Kostenrisiko auf mehrere Schultern, erhöht den Druck auf den Bauträger und begünstigt die Rechtsposition aller. Eine Koordinierung der jeweiligen Rechtspositionen ist dabei dringend geboten … und möglich!

Beratung durch Anwalt Lars Schöler in Köln

Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht für eine Erstberatung in der Eigentümerversammlung zur Verfügung. Eine solche „Fragestunde“ zugunsten aller Miteigentümer ist eine wertvolle Entscheidungshilfe auf Ihrem Weg zum Recht.