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schöler anwaltskanzlei

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Immobilienrecht und Grundstücksrecht

Auch der Erwerb von unbebauten Grundstücken oder Bestandsgebäuden ist mit besonderen Risiken verbunden. Zum Einen ist es hier besonders wichtig, das Grundbuch einzusehen und bestehende Eintragungen auch richtig zu lesen. Oft sind sogenannte Grunddienstbarkeiten als Wege- oder Leitungsrechte eingetragen und es sind deren Auswirkungen auf die Dispositionsfreiheit zu prüfen.

Zum Anderen sind nicht alle Einschränkungen aus dem Grundbuch ersichtlich. Öffentlich-rechtliche Baulasten werden regelmäßig nur in ein gesondertes Verzeichnis eingetragen, das Sie einsehen sollten. Auch für Altlasten führt die Kommune regelmäßig ein Register.

 

Für gebrauchte Häuser empfiehlt sich eine vertiefte Untersuchung der Bausubstanz, da die Gewährleistung regelmäßig ausgeschlossen wird. Der Verkäufer sollte, wenn ihm Baugenehmigungsunterlagen nicht vorliegen, zumindest zusichern, dass dem Bau öffentlich-rechtliche Belange nicht entgegenstehen. Ist das Objekt vermietet, stellt sich die Frage nach der Möglichkeit einer Kündigung oder Anpassung der Vertragsmiete.

Wieder kommt der Vertragsgestaltung erhebliche Bedeutung zu, damit sich Ihre Erwartungen auch erfüllen. Gerne stehe ich Ihnen bei der Abwicklung Ihres Verkaufes oder Kaufes zur Seite, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.